Surrexit – Stiftung für christliche Seelsorge
Neben dem Verein gibt es auch die Surrexit - Stiftung für christliche Seelsorge. Der Zweck der Stiftung ist zum einen, die Wertschätzung unserer christlichen Seelsorgearbeit durch Öffentlichkeitsarbeit zu erhöhen und zum anderen, die finanzielle Ausstattung des Vereins Surrexit e. V. zu verbessern. Das Kapital der Stiftung kann durch sogenannte Zustiftungen weiter aufgestockt werden. Bei Zustiftungen handelt es sich um Kapital, das nicht direkt verwendet werden darf. Surrexit profitiert aber von den Kapitalerträgen, die bestimmten von der Stiftungssatzung definierten Zwecken zugeführt werden. Die Stiftung hat einen Stiftungsrat. Stefan und Andrea Sprenger sind 1. und 2. Vorsitzende. Wolfgang Spalt als Geschäftsführer ist Ansprechpartner für die Stiftung und ist erreichbar unter: awspalt@gmail.com.
Präambel der Stiftungssatzung
Die christliche Seelsorgearbeit, also die Begleitung und Beratung von Menschen in Lebenskrisen und Trauer-Phasen, ist eine unerlässliche Aufgabe in unserer Gesellschaft. Der Bedarf nach seelsorgerlicher Begleitung nimmt zu z. B. in Hinblick auf die zunehmende Versingelung aber auch die wachsende Zahl an Ehe- und Beziehungskonflikten. Gleichzeitig herrscht in unserem Land gerade im kirchlichen Raum und im Bereich Soziales und Gesundheit eher ein Mangel an finanziellen Mitteln, um diese Arbeit im benötigten Umfang leisten zu können.
Was macht die Stiftung Surrexit?
Die Stiftung soll zweierlei bewirken, zum einen die Wertschätzung der christlichen Seelsorgearbeit erhöhen und zum anderen die finanzielle Ausstattung des Vereins Surrexit e. V. verbessern. Für die Stiftung wurde deshalb ein dreifacher Stiftungszeck festgelegt:
1. Ermöglichung der Teilnahme von Rat- und Hilfesuchenden am Seelsorgeangebot des Vereins.
2. Qualifizierung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins.
3. Mitfinanzierung der Sachkostendes Vereins
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Im Gründungsjahr wurde die Stiftung mit einem Geldbetrag von 36.000 Euro ausgestattet. Jede weitere Spende, welche die Stiftung seitdem erhält, wird dem Stiftungsvermögen zugeführt und beispielsweise in Fonds und Aktienangelegt.
Die jährlichen Erträge (z.B. Dividenden) aus dem Stiftungsvermögen werden im Frühjahr des Folgejahres an den Verein Surrexit e. V. ausgeschüttet. Der Verein wiederum setzt das erhaltene Geldentsprechend den festgelegten Stiftungszwecken ein. Auch das Einbringen von Erbschaften in die Stiftung ist möglich. Steuerrechtlich gesehen ist das Stiften per Testament mit verschiednen Vorteilen verbunden. Es fällt zum Beispiel keinerlei Erbschaftsteuer an, wenn Sie einenTeil Ihres Vermögens an eine gemeinnützig anerkannte Stiftung vermachen, da diese Stiftungen von der Steuer befreit sind.
Die Stiftung Surrexit wurde im Jahr 2016 gegründet. Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftungund gehört über den Verein Surrexit e. V. (Ludwigsburg) zum Paritätischen Wohlfahrtsverband.